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Nachhaltigke Schuhe und Schuhsohlen
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Nachhaltigkeit/10.04.2025

Fit für den Green Deal? Ein Update für die Sportbranche

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Ende Januar 2025 kündigten die Europäische Union und Stéphane Séjourné, der für Wohlstand und Industriestrategie zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, eine bevorstehende Überarbeitung der Berichterstattungspflichten von Unternehmen an.

Die Einzelheiten der Reform wurden am 26. Februar 2025 in Brüssel als Teil einer umfassenden Gesetzesrichtlinie, der "Omnibus-Verordnung", bekannt gegeben, die darauf abzielt, die regulatorischen Zwänge für europäische Unternehmen zu vereinfachen. Hier sind die wichtigsten Punkte und Änderungen, die du als Brand aus der Outdoor-Sportbranche beachten solltest.

Die ISPO 2025 in München wird vom 30. NOV. – 02. DEZ. 2025 erneut zeigen, wie Brands durch nachhaltige Innovationen ihre Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft übernehmen und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können.

European Green Deal Update 2025

Die von der Europäischen Kommission verabschiedete Omnibus-Verordnung bringt erhebliche Änderungen an mehreren bestehenden Regelungen mit sich, darunter die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Die doppelte Wesentlichkeit bleibt jedoch bestehen, die Schwellenwerte und die Häufigkeit der Berichterstattung ändern sich und die wesentlichen quantitativen Indikatoren werden beibehalten. Mit diesen Änderungen sind nur 20% der europäischen Unternehmen betroffen.

Sie beruht auf dem Prinzip, dass große Unternehmen :

  • Einen konsequenteren Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt,
  • Eine größere Fähigkeit, komplexe Daten zu sammeln und zu analysieren und
  • Einen größeren Einfluss auf ihre Wertschöpfungsketten haben.

Diese Neugestaltung zielt darauf ab, die Wirksamkeit der CSRD zu optimieren, indem sie auf die Akteur*innen ausgerichtet wird, die am ehesten in der Lage sind, Nachhaltigkeitspraktiken im großen Maßstab positiv zu beeinflussen.

Wir ergreifen konkrete Maßnahmen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die EU-Regeln für Bürger*innen und Unternehmen zugänglicher und wirksamer zu machen. Das heute vorgestellte Maßnahmenpaket ist der erste Schritt in einem umfassenden Prozess der Vereinfachung, den wir in allen Bereichen der Gesetzgebung vorantreiben...

Stéphane Séjourné, Exekutivvizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie

Tabelle Veränderungen Green Deal Update 2025
Mögliche Änderungen im Zuge des Green Deal Updates 2025: Anpassungen der Berichterstattungspflichten und neue Anforderungen für Unternehmen."
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Erleichterte Berichtspflichten

Wenn das Europäische Parlament und der Europäische Rat der Richtlinie zustimmen, werden die folgenden Entwicklungen erwartet:

  • Der Schwellenwert für die Anwendung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wird von 250 auf 1.000 Mitarbeiter und einen Umsatz von 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von 25 Millionen Euro angehoben.
  • Andere Unternehmen haben weiterhin die Möglichkeit einer freiwilligen Berichterstattung.
  • Der Umfang der zu berichtenden Daten wird reduziert, mit dem Ziel, die Verfahren für die Unternehmen zu vereinfachen. Die geschätzte Verringerung des Verwaltungsaufwands würde für große Unternehmen etwa 25 % und für KMU, die freiwillig weiter vorgehen wollen, etwa 35 % betragen.
  • Das Inkrafttreten der Verpflichtungen wird um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben.
  • Die Prozesse zur Einhaltung der Vorschriften und die Kommunikation mit den Behörden werden erleichtert, insbesondere durch den verstärkten Einsatz digitaler Hilfsmittel. Darüber hinaus ist eine Reduzierung der zu verwendenden Berichtsvorlagen um etwa 70% vorgesehen.

Was sich für CSRD & CS3D ändert

Wichtigste Änderungen an der CSRD:

  • Verschiebung des Inkrafttretens: Die Anwendung der Berichterstattungspflichten wird um zwei Jahre auf 2028 verschoben.
  • Eine deutliche Reduzierung der Datenmenge, die im Rahmen der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) berichtet werden muss. Diese Vereinfachung zeichnet sich durch eine deutliche Verringerung der narrativen und semi-narrativen Indikatoren aus, um sich auf quantitative Indikatoren zu konzentrieren.
  • Abschaffung branchenspezifischer Berichterstattungsstandards, Reduzierung der obligatorischen Daten für einige Standards und eine Fokussierung auf quantitative Daten und Schlüsselmetriken. Diese ist in der Textilbranche nicht unumstritten, da dadurch einige Schlüsselpunkte unklar werden, insbesondere rund um das Sourcing.
  • Im Mittelpunkt stehen messbare und überprüfbare Daten – weniger wichtig ist, was Unternehmen an Maßnahmen planen oder versprechen, um negative Auswirkungen zu verringern. Verbesserungsmöglichkeiten sollten nicht unterschätzt werden, da sie der Konkurrenz einen Schritt voraus sind und skaliert werden können.

Die Änderungen schränken auch ein, welche Informationen betroffene Unternehmen von ihren KMU-Zulieferern anfordern dürfen. Es wird keine branchenspezifischen Reporting-Standards geben – dabei hätte der Textil- und Bekleidungssektor als Hochrisikobereich eigentlich Priorität bei der Entwicklung solcher Standards gehabt. Das ist nun eher unwahrscheinlich

Natalia Yerashevich, Referentin für Transparenz und Lieferketten bei Ohana Public affair

Wichtigste Änderungen zu CS3D & Sorgfaltspflicht:

  • Die Sorgfaltspflicht konzentriert sich nun nur noch auf die direkten Lieferant*innen (Rang 1) und nicht mehr auf die gesamte Wertschöpfungskette. Sie ist daher auf die direkten Zulieferer*innen des Unternehmens beschränkt, außer in Ausnahmefällen und bei nachgewiesenen Risiken.
  • Die europaweite zivilrechtliche Haftung von Unternehmen bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht wird abgeschafft, ebenso wie die damit verbundenen finanziellen Sanktionen.
  • Überprüfungen und Berichtspflichten werden nicht mehr jährlich, sondern alle fünf Jahre verlangt, um die Einhaltung dieser Anforderungen zu gewährleisten.

Die Verschiebung erfolgte aufgrund von Bedenken verschiedener Interessengruppen, insbesondere von Mitgliedstaaten wie Deutschland und Italien, die der Ansicht sind, dass der ursprüngliche Zeitplan den Unternehmen einen übermäßigen Verwaltungsaufwand auferlegt hat.

ISPO 2025
Die Sport- und Outdoor-Branche bewegt – und wir bewegen uns mit. Die ISPO Munich wird näher an die Bedürfnisse der internationalen Sport Business Community rücken. Mehr Raum für Austausch, klare Strukturen und echte Begegnungen – das erwartet dich vom 30. NOV. – 02. DEZ. 2025.
Sei dabei – wir freuen uns auf den Austausch mit dir!

Auswirkungen auf die Textil- und Actionsportindustrie

Die Vereinfachung von Vorschriften könnte Innovationen bei nachhaltigen Materialien erleichtern, eineem wichtigen Bereich für die Outdoor-Industrie. Dennoch muss die Industrie wachsam bleiben und die Punkte der kommenden Verordnungen beobachten, da sektorspezifische Standards abgeschafft werden. Outdoor-Marken müssen ihre Umweltbehauptungen möglicherweise strenger begründen, was die Einführung wirklich nachhaltiger Praktiken fördern könnte. Apropos CS3D: Per Definition könnte die auf Rang 1 beschränkte Verpflichtung zu einer geringeren Transparenz in den Lieferketten führen. Und könnte die Bemühungen um eine Verbesserung der Produktionsbedingungen in Ländern wie Bangladesch, Vietnam und Indien beispielsweise verlangsamen. Während potenzielle Skandale & schlechte Publicity im Falle von Problemen nicht bremsen.

Andererseits werden Outdoor-Unternehmen im Rahmen der Initiative "New Deal for Consumers" der Omnibus-Verordnung ihre Preisgestaltungsprozesse überprüfen müssen, um den neuen Beschränkungen für Preismanipulationen gerecht zu werden. So müssen sie beispielsweise sicherstellen, dass angekündigte Preisnachlässe auf Referenzpreisen basieren, die seit mindestens einem Monat stabil sind. Die auf Online-Marktplätzen geforderte größere Transparenz wird Outdoor-Marken dazu zwingen, detailliertere Informationen über ihre Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen.

KMU und Berichterstattung

Mit der Omnibus-Verodnung sind KMU nicht mehr von der CSRD betroffen. Dank der Einführung eines freiwilligen Standards VSME (Voluntary reporting standard for SMEs) für Unternehmen, die nicht von der CSRD betroffen sind, bleibt ihnen die Möglichkeit, zukünftige Vorschriften zu antizipieren, indem sie ihre Steuerung quantitativer Indikatoren strukturieren. Sie laufen potenziell Gefahr, wichtige Kunden zu verlieren, wenn sie sich nicht auf diese neuen Anforderungen vorbereiten. Auf der anderen Seite treibt die EU die digitale Transformation von KMU voran, was eine erhebliche Anfangsinvestition an Zeit und Ressourcen bedeuten kann, und diese Gesetzesänderung ermöglicht eine sanftere Anpassung an diese Herausforderungen. Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Der VSME ist in Bezug auf die Methodik und die Veröffentlichungsanforderungen viel "leichter" als die ESRS-Standards der CSRD.
  • Struktur: Die VSME ist in zwei Module (Basis- und Vollmodul) mit insgesamt 20 Offenlegungsanforderungen unterteilt, während die CSRD-Vollversion etwa 700 Indikatoren umfasst.
  • Materialitätsanalyse: Die VSME beinhaltet im Gegensatz zur CSRD keine doppelte Materialitätsanalyse.
  • Die VSME hilft dabei, die Nachhaltigkeitsanforderungen von Geschäftspartnern zu erfüllen, und kann den Zugang zu verantwortungsvoller Finanzierung erleichtern.
  • Verbesserung des Markenimages: Die Einführung von VSME kann das Vertrauen der Stakeholder stärken und Kunden anziehen, die ökologisch verantwortungsvolle Praktiken wertschätzen..
  • Engagement für einen kohlenstoffarmen Übergang: VSME kann einen Beitrag zu den europäischen Klimazielen leisten.

Laut Natalia Yerashevich, Referentin für Transparenz und Lieferketten bei der Kanzlei Ohana Public affair:

Wenn der heute (am 26. Februar) veröffentlichte Vorschlag der Europäischen Kommission in dieser Form angenommen wird, werden viele mittelgroße Unternehmen und börsennotierte KMU künftig nicht mehr unter die Berichtspflicht der CSRD fallen. Sie können jedoch weiterhin freiwillig nach den entsprechenden Standards berichten. Für große Unternehmen aus der EU und aus Drittstaaten wird der Umfang der Berichtspflichten deutlich reduziert.

Bedenken und Herausforderungen

Fachleute für CSR und ESG-Themen äußern mehrere Bedenken bezüglich der Omnibus-Verordnung:

  • Abschwächung von Umwelt- und Sozialstandards: Die geplante Vereinfachung könnte zu einer Schwächung der Umweltstandards führen, die mit dem europäischen Green Deal verabschiedet wurden.
  • Rechtsunsicherheit: Die geplante Überarbeitung der CSRD wirft Fragen zu den konkreten Änderungen und dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens auf, was zu einer Phase der Unsicherheit für die Unternehmen führt.

Um ihr glaubwürdiges Engagement für Nachhaltigkeit auszugleichen, können Outdoor-Marken die folgenden Strategien verfolgen:

  • Physische Nachhaltigkeit: In Ökodesign und Reparierbarkeit von Produkten investieren, um die Umweltauswirkungen zu reduzieren und gleichzeitig die Erwartungen der Verbraucher zu erfüllen.
  • Kreislaufwirtschaft: Etabliere Reparatur- und Wiederverkaufsinitiativen, um den Lebenszyklus von Produkten zu verlängern, wie Arc'teryx™, Rip Curl™, Vaude™ oder andere.
  • Transparente und beweisgestützte Kommunikation: Outdoor-Marken sollten eine klare und konsistente Kommunikation über die Nachhaltigkeitsbemühungen etablieren, um das Vertrauen der Verbraucher*innen zu stärken. Der Anspruch an „verantwortungsvolle“ Produktleistung ist hoch – und schwer durchgängig einzuhalten. Genau deshalb steht dieses Thema zunehmend im Fokus der Marktaufsicht und wird streng von den Behörden kontrolliert.
  • Zertifizierung und Partnerschaften: Mit anerkannten Umweltorganisationen zusammenarbeiten und Zertifizierungssiegel erwerben, um die Nachhaltigkeitsverpflichtungen zu bestätigen.
  • Ganzheitlicher Ansatz: Outdoor-Marken solltemn Nachhaltigkeit in jede Phase des Prozesses integrieren, von der Entwicklung bis zum Vertrieb, um ein langfristiges Wachstum zu gewährleisten und gleichzeitig den klimatischen Herausforderungen zu begegnen.
Patagonia ist seit vielen Jahren mit seinem Reparaturwagen unterwegs.
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Julian Rohn

Zeitplan & Zukunftsaussichten

Diese Ankündigung ist Teil eines umfassenderen Bestrebens der Kommission, die Anforderungen an die Nachhaltigkeit mit den Bedürfnissen der Unternehmen nach Wettbewerbsfähigkeit ins Gleichgewicht zu bringen. Und zwar unter Beibehaltung der Klimaziele der Europäischen Union. Die regulatorischen Entwicklungen könnten eine tiefgreifendere Transformation hin zu wirklich nachhaltigen Geschäftspraktiken und Produkten im Outdoor-Sektor fördern.

EU-Unternehmen werden von einer Straffung der Vorschriften für die Veröffentlichung von Informationen über nachhaltige Finanzen, die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Nachhaltigkeit und die Taxonomie profitieren.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission

Natalia Yerashevich, Referentin für Transparenz und Lieferkette bei der Kanzlei Ohana Public affair meint:

Der Vorschlag der Kommission wurde veröffentlicht und muss nun vom Parlament und vom Rat geprüft werden. Sie können ihn ablehnen oder ihre eigenen Änderungen am Text einbringen, die zwischen ihnen ausgehandelt werden. Dies wird in den nächsten Monaten geschehen.

Ein großer Vorteil besteht darin, dass der Übergang von strengen Vorschriften hin zu vermehrten freiwilligen Nachhaltigkeitsverpflichtungen möglich ist. Dieser Aspekt der Unverbindlichkeit wird den Verpflichtungen noch mehr Bedeutung verleihen, während er gleichzeitig die Flexibilität bietet, einen Zeitplan zu gestalten, der besser zu kleineren Strukturen passt.

Auch auf der ISPO 2025 in München vom 30. NOV. – 02. DEZ. 2025 ist nachhaltige Innovation ein wichtiges Thema. Brands könen erfahren, wie sie ihre Verantwortung für die Umwelt wahrnehmen und gleichzeitig die neuen gesetzlichen Vorgaben einhalten, um ihre Marktposition zu sichern. Sei dabei!

Green Deal 2025: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

  • CSRD Schwellenwert angehoben: Nur Unternehmen mit 1.000+ Mitarbeitern und 50 Mio. EUR Umsatzmüssen berichten
  • Vereinfachte Berichterstattung: Es werden weniger Daten verlangt, der Fokus liegt auf quantitativen Indikatoren
  • Sorgfaltspflicht (CS3D): Gilt nur noch für direkte Lieferanten (Rang 1), nicht mehr für die gesamte Wertschöpfungskette
  • Verzögerung: Berichtspflichten treten erst 2028 in Kraft
  • Auswirkungen auf Outdoor-Marken:
    • Strengere Nachweispflichten für Nachhaltigkeitsbehauptungen
    • Weniger Transparenz in der Lieferkette (nur noch direkte Lieferanten betroffen)
    • Preisgestaltung muss den neuen EU-Vorgaben entsprechen
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