Trillora ist ein Experte für nachhaltige und konforme Verpackungen. Das Unternehmen verwaltet, optimiert und produziert Verpackungen für führende Marken der Bekleidungs-, Schuh- und Sport-Industrie. Mit 30 Jahren Erfahrung und fast 100 weltweiten Lieferanten sorgt Trillora dafür, dass Verpackungen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Besonders Kartonverpackungen sind von fünf wichtigen Verordnungen und Richtlinien betroffen. Aber was ist eigentlich der Unterschied? Eine Verordnung ist ein direkt geltendes Gesetz für alle EU-Länder, während eine Richtlinie nur ein Ziel vorgibt, das jedes Land mit eigenen Gesetzen umsetzen muss.
Viele Marken verlassen sich darauf, dass ihre Lieferanten Lösungen liefern. “Doch nur die Brand selbst weiß, in welches Land das Produkt geht", erklärt Sarama und verdeutlicht, wie wichtig es ist, auch die dort geltenden Gesetze zu kennen. Wer nicht informiert ist, riskiert Geldstrafen, Rufschädigung, zivilrechtliche Haftung oder sogar Verkaufsverbote. Deshalb ist es für Unternehmen wichtiger denn je, aktiv zu werden und ihre Verpackungen rechtzeitig anzupassen. Aktuell im Fokus stehen fünf Verordnungen, die sich auf Verpackungen auf Faser-Basis beziehen:
Um Verpackungen nachhaltig und gesetzeskonform zu gestalten, müssen Marken und Lieferanten proaktiv handeln. Die Einhaltung der neuen Vorschriften erfordert nicht nur Materialeinsparungen, sondern auch eine sorgfältige Dokumentation und Transparenz entlang der gesamten Lieferkette.
Zudem spielen soziale und ökologische Standards eine immer größere Rolle. Die folgenden vier Empfehlungen helfen Unternehmen, Verpackungen zukunftssicher zu machen und Risiken wie Strafen oder Verkaufsverbote zu vermeiden.
Die Reduzierung von Verpackungsabfällen ist ein zentraler Bestandteil der neuen EU-Vorschriften. Zwei Verordnungen setzen dabei wichtige Maßstäbe: die Verordnung zur Vermeidung der Abholzung von Wäldern (EUDR) und die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR).
Die EUDR verlangt von Unternehmen den Nachweis darüber, dass ihre faserbasierten Verpackungen nicht zur Abholzung beitragen. Marken müssen also die Rückverfolgbarkeit ihrer Verpackungen sicherstellen und elektronische Sorgfaltserklärungen für jede Charge relevanter Produkte einreichen. Dazu gehört der Nachweis, dass die Materialien aus entwaldungsfreien Regionen stammen – inklusive detaillierten geografischen Daten. Auch eine Legalitätsprüfung im Herkunftsland ist erforderlich.
Die PPWR wiederum legt konkrete Ziele für die Abfallreduzierung, Wiederverwendung und Recycling fest. Das bedeutet: Unternehmen müssen Verpackungsdesigns überarbeiten, um die Recyclingfähigkeit zu gewährleisten und den Leerraum beim Transport zu minimieren. Die Anforderungen lassen sich in 6 R’s zusammenfassen – in der unteren Abbildung zu sehen.
Sarama ruft Unternehmen zur Aktion auf: “Marken und Lieferanten müssen jetzt handeln”, um diese Anforderungen zu erfüllen. Eine konsequente Abfallvermeidung spart nicht nur Ressourcen, sondern schützt auch vor Strafen und rechtlichen Konsequenzen.
Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung steigen. Brands müssen künftig noch mehr Daten von ihren Lieferanten verlangen, um den neuen EU-Vorschriften gerecht zu werden. Besonders in Ländern, in denen Nachhaltigkeitsthemen bisher eine untergeordnete Rolle gespielt haben, kann dies eine Herausforderung sein. Zwei zentrale Richtlinien sind hier die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und die CS3D (Corporate Sustainability Due Diligence Directive).
Die CSRD verpflichtet Unternehmen, umfassende Informationen über ihre Umweltauswirkungen, sozialen Praktiken und Unternehmensführung offenzulegen – sowohl intern als auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Sie müssen darlegen, wie sich Klimawandel und Menschenrechte auf ihr Geschäft auswirken und wie andererseits ihr Handel Menschen und Umwelt beeinflusst. Zudem müssen diese Berichte von unabhängiger Stelle geprüft werden.
Die CS3D geht noch einen Schritt weiter. Sie verlangt von Unternehmen, Sorgfaltsprüfungen durchzuführen, um negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern. Dazu gehört
- die Einführung von Verhaltensregeln bei Lieferanten,
- die Bewertung von Risiken sowie
- die Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit hohem Nichteinhaltungsrisiko.
Unternehmen müssen zudem belegen, dass sie ihre ESG-Daten (Environmental, Social, Governance) zuverlässig erfassen und analysieren. Marken sollten jetzt checken, ob ihre Verpackungslieferanten verlässliche ESG-Daten liefern und regelmäßig auf Nachhaltigkeitsrisiken geprüft werden. Denn ohne eine klare Datenstrategie drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Ein weiterer Schlüssel zur Regelkonformität ist Transparenz. Marken müssen volle Transparenz über ihre Verpackungen gewährleisten, besonders wenn es um die Verordnungen EUDR, CSRD und CS3D geht. Wenn sie nicht über eigene Ressourcen verfügen, ist eine enge Zusammenarbeit mit Erstausrüstern (OEM) unerlässlich, “um die Transparenz zu bekommen, die tatsächlich erforderlich ist”, so Sarama.
Dabei kommt es vor allem auf drei zentrale Bereiche an:
- Materialtransparenz: Marken müssen genaue Informationen zu verwendeten Materialien, Mengen und Spezifikationen offenlegen.
- Prozesstransparenz: Lieferanten müssen sich an Verhaltensvorschriften halten, Audits bestehen und Qualitätsmanagementsysteme implementieren.
- Berichtstransparenz: Unternehmen brauchen verlässliche ESG-Daten von Verpackungslieferanten, um Berichtsanforderungen zu erfüllen.
Fest steht: Ohne klare Kontrolle über diese Faktoren drohen Compliance-Risiken. Marken sollten daher frühzeitig Systeme etablieren, um Transparenz und Datenqualität sicherzustellen.
Die Einhaltung von Umwelt- und Arbeitnehmerrechten ist ein zentraler Bestandteil der aktuellen und bestehenden Verordnungen. Besonders die EU-Zwangsarbeitsbestimmung (FLR) stellt klare Anforderungen: Produkte, die unter Zwangsarbeit – einschließlich Kinderarbeit – hergestellt wurden, dürfen nicht auf dem EU-Markt verkauft werden.
Marken müssen also sicherstellen, dass ihre Lieferanten dokumentierte Prozesse zur Vermeidung solcher Risiken implementiert haben. Dazu gehören detaillierte Audits, die Fragen zu Eigentumsverhältnissen, sozialen Standards und Qualitätsmanagement umfassen. Um sich abzusichern, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
- Verabschiedung eines Verhaltenskodex für interne Abläufe und Geschäftspartner
- Erstellung von Präventionsplänen, um Risiken frühzeitig zu erkennen
- Vertragliche Zusicherung der Einhaltung sozialer Standards durch Lieferanten
- Bewertung und ggf. Beendigung von Geschäftsbeziehungen, wenn Verstöße festgestellt werden
Nur mit konsequenter Kontrolle über die gesamte Lieferkette können Unternehmen Rechtskonformität sicherstellen und Strafen vermeiden.
Genau hier setzt die ISPO 2025 vom 30. NOV. – 02. DEZ. an: Sie bietet die ideale Plattform, um praxisnahe Ansätze für nachhaltige Verpackungen kennenzulernen und sich mit Branchenexpert*innen über aktuelle Anforderungen und Entwicklungen auszutauschen. Nutze die Chance, wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung deiner Verpackungsstrategie zu gewinnen – und gestalte die Zukunft aktiv mit. Sei dabei!
- Vermeidung von Verpackungsabfällen: Fokus auf recyclingfähige Verpackungen und die Reduzierung von Abfällen gemäß der EUDR und PPWR
- Daten- und Berichterstattungspflichten: Erforderlich ist eine umfassende Sammlung und regelmäßige Prüfung von ESG-Daten, um die Nachhaltigkeitsvorgaben zu erfüllen
- Transparenz in der Lieferkette: Vollständige Transparenz bezüglich Materialien und Prozessen ist entscheidend, um Compliance-Risiken zu minimieren
- Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsrechten: Sicherstellung, dass Lieferanten keine Umwelt- oder Menschenrechtsverletzungen begehen, um rechtlichen Problemen vorzubeugen
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