Mit jeder Kaufentscheidung beeinflussen Verbraucher*innen den Markt. Das ist sicherlich richtig. Doch würden sich Konsument*innen bei jedem Kauf bis ins letzte Detail mit den Auswirkungen des gekauften Produktes auf Klima und Umwelt auseinandersetzen, kämen sie nicht weit. Zu viele Aspekte fließen in die Klima- und Umweltbilanz eines Produkts ein, zu undurchsichtig ist der Herstellungsprozess und der gesamte Lebenszyklus eines Produktes.
Natürlich gibt es Möglichkeiten, um umweltschädliche Produkte zu identifizieren. Einige Marken setzen ihre Nachhaltigkeitsstandards wesentlich höher als andere, Zertifikate weisen Herkunft oder Umweltbilanzen aus. Am Ende müssen Konsument*innen aber vor allem Vertrauen haben, wenn sie nachhaltigere Kaufentscheidungen treffen wollen. Daher ist die Politik mehr denn je gefordert, den Kampf gegen die Klimakrise mit Regeln, Gesetzen, Verordnungen zu moderieren.
Der EU Green Deal ist hierfür der wichtigste Baustein in der Europäischen Union. Der ehrgeizige Plan sieht Klimaneutralität bis 2050 vor. Gleichzeitig soll er das Wachstum der Wirtschaft fördern. Um den EU Green Deal umzusetzen, gibt es viele Rechtsvorschriften, die neu in Kraft treten, angepasst oder derzeit ausgearbeitet werden. Hier finden sich viele Elemente wieder, die die „Circular Economy" fördern.
„Für jede Marke – ob europäisch oder nicht –, die ihre Produkte in der EU verkaufen möchte, werden viele Gesetze von Bedeutung sein. Und sie werden wahrscheinlich ehrgeiziger sein und viel früher in Kraft treten, als die meisten Menschen glauben”, sagt Pascale Moreau, Gründerin von Ohana Public Affairs. Die Beratungsagentur aus Brüssel befasst sich mit Nachhaltigkeitsvorschriften und deren Auswirkungen auf Unternehmen.
Zahlreiche Rechtsvorschriften werden für die Sport- und Outdoorindustrie, insbesondere für den Textilienbereich wichtig und sind zum Teil bereits in der Umsetzung. Moreau gliedert sie in die drei Bereiche Unternehmen, Produkt und Konsumentenkommunikation.
Im Bereich Unternehmen
- Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Sorgfaltspflichten der Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit
- EU Taxonomie: Sie soll als Leitfaden für Investitionen dienen, die den Übergang zu einer grünen und nachhaltigen europäischen Wirtschaft unterstützen.
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung
Im Bereich Produkt
- Eco Design for Sustainable Products Regulation (ESPR): Sie soll dazu beitragen, dass die Mehrzahl der künftig auf dem EU-Markt erhältlichen Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg geringere Auswirkungen auf die Umwelt haben.
- Revision des EU Chemical Framework: Das hat das Ziel, Bürger und Umwelt besser zu schützen und Innovationen für sichere und nachhaltige Chemikalien zu fördern.
- Vorschlag zur Einschränkung von PFAS (und weiteren Substanzen)
- Packaging and Packaging Waste Regulation: Mit ihr will die Europäische Kommission sicherstellen, dass alle Verpackungen in der EU bis 2030 auf wirtschaftlich vertretbare Weise wiederverwendbar oder recycelbar sind.
- Digital Product Passport (Teil der ESPR): Er soll Informationen zu Komponenten, Materialien und chemischen Substanzen oder auch Informationen zu Reparierbarkeit, Ersatzteilen und fachgerechter Entsorgung eines Produktes liefern.
- EU-Verordnung zum Verbot von Produkten, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden.
- Deforestation-Regulation: EU-Vorschrift, die gewährleisten soll, dass die von den EU-Bürgern konsumierten Produkte nicht zur weltweiten Abholzung oder Schädigung der Wälder beitragen.
- Abfallrahmenrichtlinie: Sie erklärt, was Abfall ist, wie recycelt und wiederverwertet werden muss.
Im Bereich Kommunikation
- Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel: Dieser sieht vor, dass Verbraucher durch bessere Informationen sich für den ökolgischen Wandel engagieren können und soll vor Falschinformationen schützen.
- Vorschlag für eine Richtlinie, die sicherstellt, dass Umweltaussagen von Unternehmen begründet, verlässlich und überprüfbar sind. Landläufig formuliert, soll diese Richtlinie Greenwashing verhindern.
- Methodologie für den Umwelt-Fußabdruck von Produkten (PEF methodology)
- Überarbeitung der Verordnung über die Kennzeichnung von Textilien: Diese sollen künftig auch Angaben über Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft enthalten.
Die Rechtsvorschriften werden Schritt für Schritt ausgearbeitet und implementiert. Auch wenn die Details bis zur tatsächlichen Umsetzung nicht immer klar sind, werden jene Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil haben, die sich frühzeitig mit den für sie wichtigen Regularien beschäftigen und ihre Unternehmensstrategie, -kommunikation und Produktentwicklung daran anpassen. Entsprechende Compliance Trainings für Mitarbeiter sind hier oft, bei der Schnelligkeit der wechselnden Vorschriften, empfehlenswert. Viele Firmen, insbesondere aus der Outdoorbranche, können hier als Vorreiter gesehen werden.
- NachhaltigkeitBekämpfung der Mikrofaserverschmutzung
- NachhaltigkeitHanf im Sport: Gamechanger für die Industrie
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