Bundesland | keine Nachweispflicht | 3G | 2G | 2G plus | Geschlossen | Anmerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | X | |||||
Bayern | X | |||||
Berlin | X | |||||
Brandenburg | X | |||||
Bremen | X | |||||
Hamburg | X | |||||
Hessen | X | |||||
Mecklenburg-Vorpommern | X | keine Testpflicht nach Booster-Impfung | ||||
Niedersachsen | X | nur Masken-Pflicht | ||||
Nordrhein-Westfalen | X | keine Testpflicht nach Booster-Impfung | ||||
Rheinland-Pfalz | X | keine Testpflicht nach Booster-Impfung | ||||
Saarland | X | keine Testpflicht nach Booster-Impfung | ||||
Sachsen | X | keine Testpflicht nach Booster-Impfung | ||||
Sachsen-Anhalt | X | |||||
Schleswig-Holstein | X | keine Testpflicht nach Booster-Impfung | ||||
Thüringen | X | bei Outdoor-Training kein Test nötig |
+++ 7. März: In vielen Bundesländern gilt 3G in Fitnessstudios +++
Zahlreiche Bundesländer haben in ihren Corona-Verordnungen den Zugang zu Fitnessstudios in den vergangenen Tagen erleichtert. Lediglich in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sind noch 2G-Plus-Nachweise zu erbringen. Niedersachsen hat die Nachweispflicht seit dem 4. März komplett gestrichen.
+++ 17. Februar: Bayern lockert von 2G Plus auf 3G +++
Große Erleichterung für bayerische Fitnessstudios: Seit dem 17. Februar gilt nicht mehr 2G Plus, sondern 3G als Zutrittsregel. Nun dürfen also auch getestete Ungeimpfte wieder ins Fitnessstudio. Für Geimpfte und Genesene entfällt die Testpflicht. Das hat die bayerische Staatsregierung beschlossen.
+++ 7. Februar: Mecklenburg-Vorpommern entschärft Warnstufe Rot +++
Mit der neuen Corona-Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern dürfen Fitnessstudios auch bei Warnstufe "Rot" der Corona-Ampel geöffnet bleiben. Zuvor war dies nur bis zur Warnstufe "Orange" möglich.
+++ 7. Februar: Hotspot-Regelung in Hessen entfällt +++
Mit dem Inkrafttreten der neuen hessischen Corona-Verordnung entfällt die Hotspot-Regelung für Kreise oder kreisfreie Städte mit besonders hoher Inzidenz. In hessischen Fitnessstudios gilt für Kunden weiterhin 2G Plus, für das Personal die 2G-Regel.
+++ 28. Januar: Baden-Württemberg lockert von 2G Plus auf 2G +++
Seit dem 28. Januar gilt in Baden-Württemberg für Fitnessstudios statt der 2G-Plus-Regelung die 2G-Regel. Vollständig Geimpfte und Genesene haben nun also wieder ohne Testnachweis Zutritt zu den Studios.
+++ 14. Januar: Fitnessstudios in Sachsen dürfen wieder öffnen +++
In Sachsen mussten die Fitnessstudios im Winter lange geschlossen bleiben. Seit dem 14. Januar dürfen die Studios wieder öffnen. Als Zutrittsvoraussetzung gilt dabei die 2G-Plus-Regel. Geimpfte und Genesene müssen also zusätzlich einen Testnachweis oder den Nachweis einer Boosterimpfung vorlegen.
Neben der Beachtung des örtlichen Hygienekonzepts kannst du mit grundlegenden Verhaltensweisen selbst zur Sicherheit vor Ansteckung mit dem Coronavirus beitragen:
- Verzichte bei Krankheits- oder Erkältungssymptomen auf den Studiobesuch.
- Verzichte nach Kontakt mit einer positiv getesteten Person auf den Studiobesuch.
- Wasche und desinfiziere deine Hände gründlich und regelmäßig
- Trage deine Maske, wo immer möglich – etwa zwischen den Übungen und beim Gang zu einem anderen Gerät.
- Reinige und desinfiziere das Gerät, bevor du zur nächsten Station gehst.
- Halte Abstand zu anderen Trainierenden und vermeide Körperkontakt wie Handshakes oder Umarmungen.
Die deutsche Fitnessbranche hat schon frühzeitig auf die Herausforderungen des Coronavirus reagiert und bereits 2020 in einem Fünf-Punkte-Plan erfolgreich funktionierende Hygienekonzepte erarbeitet.
Angesichts der zwischenzeitlichen Schließungen haben große Teile der Fitnesswirtschaft und Verbände mit der Initiative „Gesundheit braucht Fitness“ einen Schulterschluss vollzogen.
Ralph Scholz, 1. Vorsitzender des Deutschen Industrieverbands für Fitness und Gesundheit (DIFG), erklärte dazu: „Die verantwortungsvolle Wiedereröffnung der Fitnessstudios in enger Abstimmung mit der Politik und unter Berücksichtigung der Ergebnisse zuverlässiger wissenschaftlicher Studien ist ein wesentlicher Faktor für die persönliche Gesunderhaltung – gerade in Zeiten der Pandemie. Daher ist es umso wichtiger, dass die Fitnessbranche endlich als das anerkannt wird, was sie tatsächlich ist: ein integraler Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems.“
Der DIFG und seine Mitglieder werben mit der Impfkampagne „Lass dich impfen. Aus deinem guten Grund!“ zudem für Impfangebote gegen Corona.
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