Markierung der Pisten
Analog zu Wanderwegen werden die verschiedenen Pisten eines Skigebietes eindeutig markiert und auf Pistenplänen und Übersichtstafeln verzeichnet. Die Schilder sind am Beginn der Piste und an vielen Weggabelungen aufgestellt.
Manche Pisten tragen Namen und verfügen über entsprechende Wegweiser. Häufiger sind jedoch kleine runde Schilder mit einer Pistennummer. Die kleine Zahl darunter bezeichnet den genauen Standort Richtung Tal, was für die Pistenrettung wichtig sein kann.
Wer das Skifahren lernt, wird auch mit den Regeln auf der Skipiste vertraut gemacht. Vieles gerät jedoch in Vergessenheit, gerade wenn zwischen Kurs und Skiurlaub ein langer Sommer vergangen ist.
Farben der Pisten
Die runden Schilder mit der Nummer der Piste besitzen verschiedene Farben, die den Schwierigkeitsgrad angeben. Das Ranking ist weltweit (weitgehend) einheitlich geregelt. Das bedeuten die Farben:
• Grün: sehr leicht, ungefährlich auch für Anfänger ohne Erfahrung (nicht überall, üblich v.a. in Frankreich, Nordeuropa)
• Blau: leicht, maximales Gefälle 25 Prozent, für Anfänger nach einem Skikurs, für Ungeübte und Wiedereinsteiger, für Familien mit kleinen Kindern
• Rot: mittelschwer, maximales Gefälle 40 Prozent, für Fortgeschrittene mit viel Übung, Können, Kraft, Mut und Ausdauer
• Schwarz: sehr schwer, Gefälle mehr als 40 Prozent, nur für Profis, für alle anderen besteht Lebensgefahr
Pistenregeln
Das Verhalten auf der Piste richtet sich weltweit nach den Regeln des internationalen Ski-Verbandes FIS. Die FIS-Regeln gelten für Skifahrer und seit 2002 auch für Snowboarder.
Die erste und damit wichtigste Regel lautet Rücksicht – aktiv aufeinander acht zu geben, um Unfälle zu vermeiden. Das sind die 10 FIS-Regeln:
• 1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt.
• 2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder muss auf Sicht fahren. Er muss sein Fahrverhalten dem eigenen Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
• 3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Spur so wählen, dass er vorausfahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
• 4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
• 5. An- und Einfahren
Jeder, der in einen Hang einfährt, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts fahren will, muss sich nach oben und unten versichern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
• 6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
• 7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
• 8. Beachten der Zeichen
Jeder muss die Markierung und die Signalisierung beachten.
• 9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
• 10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien hinterlassen.
Zum Umgang an und mit Skiliften und gegenüber Pistenfahrzeugen hat der Deutsche Skiverband seine eigenen DSV-Sicherheitstipps zum Verhalten auf Sesselliften und Schleppliften sowie gegenüber Pistenraupen herausgegeben.
Vorfahrtsregeln
Die Vorfahrt auf der Piste wird durch die FIS-Regel Nr. 3 geregelt: Vorfahrt hat, wer vorausfährt. Für den Sicherheitsabstand ist immer der Nachfolgende verantwortlich. Der Vordermann darf dabei jederzeit seine Geschwindigkeit, die Richtung und Fahrweise ändern.
Regel 3 besagt: „Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.“
Regel 5 klärt zudem genauer, dass derjenige Vorfahrt hat, der sich schon in Fahrt auf der Piste befindet: „Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann“.
Schilder auf der Piste
Die Pistenbetreiber markieren jede Piste mit der Farbe ihrer Schwierigkeit, mit der Nummer bzw. dem Namen und mit grün-roten Begrenzungsschildern, wobei nur auf der grünen Seite gefahren werden darf. Die rote Seite ist der ungesicherte Teil des Hanges ohne Fangnetze.
Lawinenwarnungen werden durch ein Schild mit einer roten Hand signalisiert, außerdem durch eine rote Lawinenwarnleuchte am Pistenplan. (Aktuelle Informationen zur Lawinenwarnstufe und zum Lawinenlagebericht hängen an den Kassen der Lifte.)
Abfahrten, die aufgrund von Lawinengefahr oder der Pistenaufbereitung mit Fahrzeugen gesperrt sind, sind mit gelben viereckigen Verbotsschildern gekennzeichnet.
Allgemeine Gefahrenschilder sind gelb, dreieckig und mit einem schwarzen Ausrufezeichen versehen. Die Kreuzung zweier Pisten wird durch ein schwarzes Kreuz auf gelbem Schild in Rautenform angezeigt.
Rot umrandete Schilder sind Verbotsschilder, die z.B. das Slalomfahren in der Lifttrasse untersagen. Grüne Schilder an den Pisten dienen der Orientierung und verweisen auf den nächstgelegenen Lift oder die Erste Hilfe Station. Blaue Schilder zeigen die Richtung der Piste an oder regeln das Verhalten im Lift, z.B. bei der Einfahrt in die Stationen (Bügel anheben o.ä.).
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