Wearable Computing Devices (Wearables) sind elektronische Kleingeräte, die am Körper getragen werden, mit einem oder mehreren Sensoren die körperliche Aktivität und andere Vorgänge messen und diese Daten über eine Schnittstelle an ein Smartphone oder ein ähnliches Gerät weitersenden. Durch eine Anwendung werden diese Daten dann aufbereitet und für den Träger nutzbar gemacht. Auch die jeweiligen Wearable-Anbieter haben die Möglichkeit diese Inhalte zu erheben, zu speichern und zu nutzen.
Doch der technische Fortschritt auf dem Wearable-Markt ist groß. Wie schon auf der diesjährigen Wearable Technologies Conference, einer Konferenz für innovative Wearable Technologien, deutlich wurde, bringen Hersteller immer mehr neue Technologien zur Erfassung unterschiedlichster Körper- und Bewegungswerte auf den Markt. Das spiegelt sich auch in der Umsatzentwicklung der Wearable-Branche wieder. Experten erwarten 2020 einen weltweiten Umsatz von rund 52 Milliarden und im darauffolgenden Jahr bereits knapp 63 Milliarden US-Dollar. Das würde ab 2018 bis 2021 eine Steigerung von fast 100 Prozent innerhalb von drei Jahren bedeuten.
Die bekanntesten und erfolgreichsten Geräte auf diesem Gebiet sind Smart Watches und Fitness Tracker. Für die Funktionalität der Wearables und der Apps erfassen die Betreiber bei diesen Modellen meist folgende Daten:
- Zeit
- Ort (GPS)
- Herzfrequenz
- Blutdruck
- Schlafverhalten
- Kalorienverbrauch
- Schrittzähler
- und viele mehr.
Neben Smart Watches werden auch viele Fitness Tracker smart und informieren über eingehende Anrufe, bevorstehende Termine, Nachrichten und Benachrichtigungen aus Sozialen Netzen. Mit all diesen Informationen kann ein persönliches Profil einer Person erstellt werden. Das ist von gesetzlicher Seite nicht untersagt, nur die automatisierte Verarbeitung der Daten wird eingeschränkt.
Neben der Art der Daten ist natürlich auch der Weg von Bedeutung, auf dem die Daten gesendet werden. Erfasst werden diese logischerweise im Wearable selbst. Diese durch die Sensoren erstellten Rohdaten werden dann meist über Bluetooth an das eigene Smartphone übertragen. Dort kann sie der Nutzer dann in ausgewerteter Form betrachten. Aber hier ist der Weg noch nicht vorbei. Die meisten Hersteller sammeln und speichern alle erfassten Daten in einer Cloud.
Topher Gaylord, Kaitlyn Carpenter und Joshua Rattet von Under Armour sprachen auf der ISPO Munich 2020 über ihr Projekt „Connected Fitness“, das in den vergangenen Jahren immer mehr gewachsen ist. Mit der App „Map my Run“ sammelt das Unternehmen bereits zwei Millionen Laufmeilen voller Daten am Tag. Mit einem neuen Laufschuh, dem Hovr, hat das Unternehmen nun sogar einen Schuh mit eingebautem Chip in der Sohle auf dem Markt: „Das liefert sofort Feedback zur Trittfrequenz. Als Läufer kann man sich dann direkt während des Laufens anpassen“, sagt Carpenter.
Bezüglich der Datensicherheit und möglicher Ängste der User vor Weitergabe erwidert sie: „Das ist in jedem Land anders geregelt. Aber ganz generell: Wir verkaufen keine Daten.“
Das kann aber bei anderen Anbietern wieder anders ablaufen. Wer sicher gehen will, dem bleibt also in solchen Fällen oft nichts anderes übrig, als sich auf die Statements der Hersteller zu verlassen, oder die AGB und Datenschutzerklärung genau zu studieren.
Für nahezu keinen sind diese Gesundheitsdaten so interessant, wie für Krankenkassen. Nicht nur beim Versicherungsabschluss, sondern auch während der Vertragslaufzeit. Deshalb bieten einige schon Belohnungen für Mitglieder, die ihre Daten zur Verfügung stellen.
Generali hat schon einen solchen Tarif für die Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung im Angebot. Die Krankenversicherung soll bald nachkommen. Laut Generali-Deutschland-Geschäftsführer liegt dabei die Gesundheit des Kunden im Fokus: „Es geht uns ja wirklich darum, die Kunden zu motivieren, gesünder zu leben. Ist wirklich eine win-win-Situation.“
Die Meinungen zum Thema sind jedoch geteilt. Manche sehen dabei die Alten und Kranken benachteiligt. Kai Vogel, Leiter Team Gesundheit und Pflege beim Verbraucherzentrale Bundesverband, lehnt solche Angebote grundsätzlich ab: „Nach aktuellem Prinzip finanzieren die Jungen und Gesunden die Alten und Kranken. Doch sobald eine Kasse genügend Daten besitzt, um jeweils das individuelle Risiko zu berechnen, wird dieses Grundprinzip aufgelöst. Wer krank oder schwach ist, darf dafür nicht bestraft werden."
Rechtsanwalt und Datenschutzexperte René Leimnitz erläutert im Interview mit ISPO.com, dass es in Zukunft zum Beispiel passieren könnte, dass man aufgrund seiner Gesundheitsdaten bestimmte Versicherungen nicht mehr bekommt oder, dass man höhere Beiträge zahlen muss, wenn man sich nicht tracken lässt. Deshalb ist es laut Leimnitz wichtig, dass Unternehmen diesbezüglich transparent bleiben und den Nutzern der Wearables zeigen, welche Daten aufgezeichnet werden und wofür sie verwendet werden.
Trotz der Bedenken zum Datenschutz bieten Wearables auch ein großes Potential. Es ist schon lange offensichtlich, dass die Technologie in Zukunft viele neue Anwendungsbereiche erschließen wird. Gerade im medizinischen Bereich gibt es viele Entwicklungsmöglichkeiten. Sensoren können Krankheiten frühzeitig erkennen und die medizinische Versorgung unterstützen.
Außerdem entwickeln immer mehr Unternehmen mit Sensoren und smarten Fasern bestückte Kleidung, die völlig neue Möglichkeiten bietet. Die smarten Kleidungsstücke können neben der Erfassung der klassischen Gesundheitsdaten auch Bewegungen und Berührungen erkennen. Das bietet ideale Möglichkeiten für die Aufzeichnung und Optimierung von Bewegungsabläufen bei bestimmten Sportarten.
Die Wearable Industrie steht noch in den Startlöchern. Das Potential ist groß, doch mit dem Fortschritt werden auch neue Datenschutzfragen aufkommen. Gerade deshalb ist es wichtig immer im Blick zu behalten, wofür die Daten verwendet werden.
"Beim Kauf eines Wearables lohnt sich deshalb ein Blick in die AGB und Datenschutzerklärung.", legt René Leimnitz, Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei Imdahl & Leimnitz, nahe. "Dabei sollte immer darauf geachtet werden, welche Möglichkeiten zur Löschung der gesammelten Nutzerdaten bestehen, um eine mögliche zukünftige Benachteiligung zu vermeiden. Außerdem besteht immer das Recht, die gespeicherten Daten bei den Herstellern anzufragen."
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